Strafrecht · Schriftliche Anhörung

Anhörungsbogen als Beschuldigter: Was ausfüllen?

Personalien, Angaben zum Vorwurf und Rücksendetermin auseinanderhalten: So ordnen Sie einen Anhörungsbogen ein und bereiten eine Beratung vor.

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Symbolbild: Akten und Notizen zur Vorbereitung einer rechtlichen Prüfung
KI-gestütztes Symbolbild, keine Aufnahme eines tatsächlichen Verfahrens.

Die kurze Antwort

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und vor einer Äußerung einen Verteidiger befragen. Ein Anhörungsbogen schafft eine Gelegenheit zur Stellungnahme, keine allgemeine Pflicht zum Geständnis oder zur Rechtfertigung. Angaben zur Identität sind davon getrennt zu beurteilen. Prüfen Sie daher zuerst, in welcher Rolle und von welcher Stelle Sie angeschrieben wurden.

Steht wirklich „Beschuldigter“ auf dem Schreiben?

Lesen Sie Betreff, Belehrung und Absender vollständig. Dieser Ratgeber behandelt einen Anhörungsbogen im Strafverfahren an eine beschuldigte Person. Ein Zeugenfragebogen, ein gerichtlicher Beschluss oder ein Bußgeldverfahren kann andere Pflichten betreffen. Übertragen Sie einen allgemeinen Hinweis nicht allein wegen eines ähnlich aussehenden Formulars.

Notieren Sie Aktenzeichen, bezeichneten Vorwurf, Datum des Zugangs und die genannte Rücksendefrist. Bewahren Sie alle Seiten auf. Fehlt eine eindeutige Rollenbezeichnung, ist genau das ein Punkt für die Beratung.

Zum Vorwurf müssen Sie sich nicht schriftlich erklären

§ 136 StPO beschreibt das Recht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und zuvor einen Verteidiger zu befragen. § 163a StPO lässt in einfachen Sachen eine Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung genügen und verweist für die polizeiliche Vernehmung auf wesentliche Beschuldigtenrechte.

Eine knappe Stellungnahme wie „Ich wollte nur helfen“ kann bereits Angaben zum Geschehen enthalten. Formulieren Sie keine spontane Verteidigung, nur um das Feld nicht leer zu lassen. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und welche entlastenden Umstände eingebracht werden sollten, ist eine Entscheidung nach Prüfung des Vorwurfs und der verfügbaren Informationen.

Personalien sind nicht dasselbe wie eine Aussage zur Tat

Das Schweigerecht zur Sache bedeutet nicht, dass gegenüber einer zuständigen Behörde beliebige Identitätsangaben gemacht werden dürfen. § 111 OWiG erfasst unrichtige Angaben oder die Verweigerung bestimmter Angaben, unter anderem zu Namen, Geburtsdaten, Wohnort und Staatsangehörigkeit; die Vorschrift nennt weitere Personalien.

Ob ein konkretes Feld zwingend zu beantworten ist, sollte anhand des gesamten Schreibens geprüft werden. Umfangreiche Angaben zu Tatablauf, Motiven oder wirtschaftlichen Verhältnissen werden nicht allein dadurch zu Identitätsangaben, dass sie auf demselben Formular stehen. Machen Sie keine bewusst falschen Angaben; lassen Sie Unklarheiten klären.

Eine Rücksendefrist und eine Ladung unterscheiden

Eine im Anhörungsbogen genannte Rücksendefrist nimmt Ihnen das Schweigerecht zur Sache nicht. Ignorieren Sie trotzdem nicht den gesamten Brief: Prüfen Sie, ob zusätzliche Aufforderungen, Termine oder Entscheidungen enthalten sind. Das Original sollte deshalb nicht nur auf das freie Textfeld reduziert werden.

Insbesondere eine staatsanwaltschaftliche Ladung ist etwas anderes als die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. § 163a Absatz 3 StPO sieht für Beschuldigte eine Erscheinenspflicht vor der Staatsanwaltschaft vor. Daraus folgt wiederum nicht, dass zur Sache ausgesagt werden muss.

Unterlagen sammeln, statt Erklärungen improvisieren

Bewahren Sie mögliche entlastende Nachrichten oder Unterlagen unverändert auf und notieren Sie offene Fragen. Verändern oder löschen Sie keine Beweismittel. Ein ausführlicher öffentlicher Kommentar oder eine unüberlegte Nachricht an andere Beteiligte ist kein Ersatz für eine abgestimmte Verteidigung.

Für eine erste Anfrage in Freiburg benötige ich zunächst Absender, Verfahrensrolle, Aktenzeichen und genannte Termine. Ich kläre mit Ihnen, welche weiteren Unterlagen gebraucht werden und ob zunächst Akteneinsicht in Betracht kommt. Eine Nachricht über die Website wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

Checkliste für den nächsten Schritt

  • Rolle, Absender und Belehrung lesen.
  • Alle Seiten und den Umschlag unverändert sichern.
  • Personalienfelder von Fragen zum Tatgeschehen trennen.
  • Rücksendetermin und weitere Ladungen gesondert notieren.
  • Vor einer inhaltlichen Erklärung das weitere Vorgehen klären.

Häufige Fragen

Muss ich den Vorwurf mit einem eigenen Brief bestreiten?

Nicht allein deshalb, weil ein Anhörungsbogen eingetroffen ist. Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen; eine Einlassung sollte bewusst und informiert erfolgen.

Gilt dieser Ratgeber auch für einen Zeugenfragebogen?

Nicht ohne Weiteres. Zeugenstellung und Beschuldigtenstellung sind getrennt zu prüfen. Entscheidend ist die tatsächliche Rolle im Verfahren.

Amtliche Quellen

Redaktioneller Quellenabgleich: 9. Oktober 2026.

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