STEFAN MÜLLER · STRAFRECHT FREIBURG

Wenn ein Vorwurf plötzlich
Ihr Leben verändert.
Ein klarer Weg. Ein Anwalt an Ihrer Seite.

Ich bin Stefan Müller. Als Rechtsanwalt begleite ich Mandanten aus Freiburg durch strafrechtliche Verfahren – persönlich, diskret und mit einem klaren Blick auf die nächsten Schritte.

  • Verstehen, was Ihnen vorgeworfen wird und worauf es jetzt ankommt
  • Eine Verteidigung, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert
  • Direkter Kontakt zu Ihrem Anwalt – vom ersten Gespräch an
Ersteinschätzung anfragen
IHR ERSTER SCHRITT

Worum geht es bei Ihnen?

Wählen Sie Ihre Situation. Ich frage die wichtigsten Angaben ab – Schritt für Schritt.

Unverbindliche Anfrage · Dokumente optional · Keine Fristwahrung
★★★★★5,0 bei GoogleBewertungen der Kanzlei · standortübergreifend
Zuständige KammerRechtsanwaltskammer
Freiburg
Persönlich. Vertraulich.Direkter Kontakt zu Stefan Müller
Rechtsanwalt seit 2010

Was ist passiert?
Hier beginnt Ihre Orientierung.

Jede Situation ist anders. Wählen Sie Ihr Anliegen – und erfahren Sie, welche Informationen ich für ein erstes Gespräch benötige.

Es geht nicht nur um ein Verfahren.
Es geht um Ihr Leben.

Ein strafrechtlicher Vorwurf wirft Fragen auf, die sich nicht mit einem Standardtext beantworten lassen. Deshalb nehme ich Ihre persönliche Situation in den Blick.

Sie sprechen direkt mit mir. Verständlich, vertraulich und ohne unnötige Umwege.

Ersteinschätzung anfragen
01

Persönlich statt anonym

Ihr Anliegen bespreche ich mit Ihnen selbst. Sie wissen, wer Ihren Fall betreut.

02

Klarheit statt Fachsprache

Ich erkläre Ihnen die nächsten Schritte so, dass Sie Entscheidungen nachvollziehen können.

03

Diskretion statt Öffentlichkeit

Ihr Fall gehört in ein vertrauliches Gespräch – nicht in öffentliche Kommentare.

Rechtsanwalt Stefan Müller

Ich stehe an Ihrer Seite.

Persönlich. Vom ersten Gespräch an. Stefan Müller · Rechtsanwalt

Ein Brief.
Viele Fragen.

Und das Gefühl, nicht zu wissen, was jetzt richtig ist.

Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage kann den Alltag von einem Moment auf den anderen verändern. Plötzlich stehen nicht nur rechtliche Fragen im Raum, sondern auch Sorgen um den Beruf, die Familie und die eigene Zukunft.

Sie müssen die Situation nicht allein einordnen. Ich höre Ihnen zu, sehe mir die vorhandenen Unterlagen an und bespreche mit Ihnen, welche nächsten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Meine Situation besprechen

Erst verstehen.
Dann gemeinsam entscheiden.

Sie schildern mir, was passiert ist. Ich helfe Ihnen, die Informationen zu ordnen und offene Fragen zu klären.

  1. Ihre Situation

    Was ist passiert? Welches Schreiben haben Sie erhalten? Gibt es bereits einen Termin?

  2. Meine Prüfung

    Ich sehe mir Ihre Unterlagen an und kläre mit Ihnen, welche Informationen für das weitere Vorgehen fehlen.

  3. Unser nächster Schritt

    Ich bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten, den Umfang einer Beauftragung und die damit verbundenen Kosten.

Drei Grundlagen
für Ihre Verteidigung.

Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit Klarheit. Über den Vorwurf, über Ihre Möglichkeiten und darüber, was als Nächstes ansteht.

Symbolbild: sorgfältige Prüfung einer geöffneten Akte mit Notizen und Lesebrille
SORGFÄLTIGE VORBEREITUNG

Die entscheidenden Details.
Nicht nur der erste Eindruck.

Ein Schreiben zeigt oft nur einen Ausschnitt. Ich ordne mit Ihnen den bisherigen Verlauf und prüfe, welche Unterlagen für Ihre Verteidigung benötigt werden.

  • Vorhandene Schreiben sichten
  • Offene Fragen gemeinsam klären
  • Das weitere Vorgehen abstimmen
Meinen Fall besprechen
KI-gestützte Szene: Stefan Müller im persönlichen Gespräch mit einer fiktiven Person
PERSÖNLICHE BEGLEITUNG

Ein Ansprechpartner.
Auch für die schwierigen Fragen.

Sie müssen nicht wissen, wie ein Strafverfahren funktioniert. Dafür bin ich da. Ich erkläre Ihnen den Ablauf und bespreche mit Ihnen die Fragen, die Sie beschäftigen.

  • Direkter Kontakt zu Stefan Müller
  • Verständliche Erklärungen
  • Vertraulicher Austausch
Kontakt aufnehmen
Symbolbild: vorbereitete Aktenmappe in einem leeren Gerichtssaal
INDIVIDUELLES VORGEHEN

Kein Fall ist wie der andere.
Ihre Verteidigung auch nicht.

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Vorwurf und der Beweislage ab. Ich entwickle das weitere Vorgehen auf der Grundlage Ihres Falls – nicht nach einem starren Schema.

  • Ihre persönliche Situation im Blick
  • Möglichkeiten und Risiken besprechen
  • Entscheidungen nachvollziehbar treffen
Ersteinschätzung anfragen

KI-gestützte Symbolbilder – keine Aufnahmen tatsächlicher Beratungssituationen.

Rechtsanwalt Stefan Müller

Stefan Müller.
Ihr Anwalt an Ihrer Seite.

Hinter jedem Verfahren steht ein Mensch. Mit einer Geschichte, mit Fragen und oft mit großen Sorgen. Genau dort beginnt für mich anwaltliche Arbeit.

Ich begleite Sie im Strafrecht persönlich. Vom ersten Einordnen Ihres Anliegens bis zur Abstimmung Ihrer Verteidigung.

Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, was in Ihrem Verfahren geschieht – und dass Sie mit Ihren Fragen nicht allein bleiben.

Mit mir Kontakt aufnehmen
Freiburger Münster und Münsterplatz im Abendlicht
info@kanzlei-ra-mueller.de0761 4787237

Für Sie in Freiburg.
Persönlich erreichbar.

Mein Büro in Freiburg finden Sie in der Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau. Termine vereinbare ich persönlich mit Ihnen.

Schildern Sie mir Ihren Fall schriftlich und nennen Sie vorhandene Termine. Den passenden Rahmen für die Beratung und die sichere Übermittlung Ihrer Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

Ihr nächster Schritt

So beginnt die Zusammenarbeit.

01.

Anliegen schildern

Teilen Sie mir mit, was passiert ist und welche Schreiben oder Termine bereits vorliegen.

02.

Situation besprechen

Ich kläre mit Ihnen offene Fragen und bespreche die mögliche Beauftragung sowie die Kosten.

03.

Nächste Schritte festlegen

Nach der Beauftragung stimmen wir das weitere Vorgehen für Ihre Verteidigung ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf das,
was Sie jetzt bewegt.

Eine erste Orientierung. Ihren konkreten Fall bespreche ich persönlich mit Ihnen.

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung?

Das hängt von Ihrer Rolle und der ladenden Stelle ab. Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen. Für Zeugen gelten andere Pflichten. Lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Sie entscheiden, wie Sie reagieren.

Vorladung zur Prüfung anfragen →
Was ist bei einem Strafbefehl wichtig?

Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Halten Sie den vollständigen Strafbefehl und den Zustellumschlag bereit. Eine Anfrage über diese Website legt keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist.

Situation schildern →
Ist die erste Kontaktaufnahme unverbindlich?

Ja. Mit Ihrer Anfrage beauftragen Sie mich noch nicht. Vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Vertretung bespreche ich mit Ihnen den Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Eine kostenlose Rechtsberatung wird damit nicht zugesagt.

Welche Unterlagen kann ich mitsenden?

Hilfreich sind die erhaltenen Schreiben, Beschlüsse, Ladungen und bekannte Fristen. PDF, JPG, PNG, DOC und DOCX sind möglich: bis zu fünf Dateien, jeweils höchstens 8 MB, zusammen höchstens 18 MB. Besonders sensible Unterlagen stimmen Sie bitte vorher mit mir ab.

Kann ich mich auch per WhatsApp melden?

Ja, unter 0151 61440755. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich und senden Sie keine Sprachnachrichten. Für sensible Informationen oder Dokumente können Sie vorher einen geeigneten Übermittlungsweg mit mir vereinbaren.

Per WhatsApp schreiben →
Was gilt bei einer Festnahme oder dringenden Frist?

Warten Sie nicht allein auf eine Antwort über das Formular oder WhatsApp. Nehmen Sie direkt telefonisch Kontakt auf. Diese Website ist kein rund um die Uhr besetzter Notdienst; eine sofortige Erreichbarkeit kann ich nicht zusagen.

0761 4787237 anrufen →
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sie müssen nicht alle
Antworten schon kennen.

Schildern Sie mir Ihre Situation. Ich prüfe Ihre Angaben und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Schritt für Schritt zur Anfrage 0761 4787237Persönlich Kontakt aufnehmen Per WhatsApp schreiben0151 61440755 · Bitte keine Sprachnachrichten

Eine Anfrage begründet noch kein Mandat und wahrt keine Frist. Bei dringenden Fristen oder einer Festnahme bitte nicht ausschließlich auf eine Formularantwort warten.

Ihre unverbindliche Anfrage.

Bis zu 5 Dateien · je 8 MB · zusammen 18 MB. Bitte nur notwendige Schreiben; sensible Dokumente vorher mit mir abstimmen. Vor einer kostenpflichtigen Beratung oder Vertretung bespreche ich den Umfang und die Kosten mit Ihnen.
IHRE ERSTE ORIENTIERUNG

Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im konkreten Einzelfall.
Mein Anliegen besprechen
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